Wolken (heller) 960

  Ablauf und Kosten: was ich biete, wie wir vorgehen und was Sie bezahlen

 

Wer beim Coaching von meinen Erfahrungen zum Thema seiner Fragestellung profitieren will, dem kann ich diese anbieten aus der

  • Arbeit mit Menschen mit Behinderungen,
  • Beschäftigung mit Themen von Selbsthilfe- und Randgruppenarbeit,
  • Ehrenamtlichen Tätigkeit (Bürgerschaftliches Engagement),
  • Identifikation mit dem christlichen Glauben,
  • Auseinandersetzung mit als anders empfundener Sexualität (z.B. Sadomasochismus, bzw. BDSM),
  • Flüchtlingshilfe,
  • Auseinandersetzung mit Themen aus dem Qualitätsmanagement.
     

Auch bei weniger spezifischen Fragestellungen, wie beruflichen Schwierigkeiten oder der Suche nach Orientierung, kann mein Blick von außen Ihnen helfen.

Andererseits kann es gerade auch bei beruflichen Themen sinnvoll sein, dass ich keine eigenen Erfahrungen besitze, denn das Nachfragen und Erklärenlassen von Zusammenhängen geschieht dann noch ursprünglicher und kann den Weg zu viel grundlegenderen Antworten und Lösungsmöglichkeiten ebnen.

Wenn Sie sich auf diesen spannenden Weg begeben wollen, haben Sie Mut und nehmen Sie Kontakt auf.

Puzzle 300

Ablauf:

Wenn Sie sich an mich gewandt haben, vereinbaren wir einen Termin. Aufgrund meiner Berufstätigkeit wird dieser an einem Wochentag, gegen 17:00 Uhr liegen.

Das Coaching kann, muss aber nicht an der unter Kontakt angegebenen Adresse stattfinden.

Am Anfang steht das Erstgespräch, in dem Sie mir Ihr Thema / Ihre Fragestellung schildern. Sofern es in diesem Gespräch nicht zum Abschluss eines Kontraktes, und somit nicht zum Beginn eines Coaching-Prozesses kommt, bleibt dieses kostenfrei.

Kommt es zum Abschluss eines Kontraktes, ist das Erstgespräch Bestandteil des Coaching Prozesses und fließt am Ende in die Rechnung für die Sitzungen ein.

Die Sitzungen dauern in der Regel zwei Unterrichtseinheiten (45 Minuten), also 90 Minuten (zwei Einzelsitzungen à 2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).

 

Der Kontrakt:

Wir vereinbaren einen schriftlichen Vertrag über das Coaching, in dem wir die wesentlichen Informationen festhalten, wie

  • den Ort der Sitzungen,
  • die Ausgangsfragestellung und zur besseren Terminplanung
  • eine vorläufige Anzahl von Sitzungen, auf die wir uns geeinigt haben.

Eine Verlängerung oder Verkürzung, ist bei beiderseitigem Einvernehmen jederzeit möglich, wie auch der Rücktritt von dem Kontrakt durch Sie oder mich. Kosten für zurückliegende Sitzungen müssen dann selbstverständlich abgerechnet werden.

Ab dem zweiten Gespräch sollte in der Regel zwei bis sechs Wochen Zeit zwischen den Gesprächen liegen. Je nach Lebenslage kann aber auch ein kürzerer Abstand notwendig sein. Den Rhythmus legen wir im Kontrakt fest.

Die Klärung der Fragestellung liegt bei Ihnen als Coachee. Als Coach begleite und unterstütze ich Sie dabei. Es besteht keine Gewähr, dass die Fragestellung geklärt werden oder sich nicht verändern kann.
Der Coachee ist selbst verantwortlich für die Konsequenzen, die das Coaching auf seine Lebensführung hat oder haben kann.

Schriftlich haben Sie auch im Kontrakt die Zusicherung meiner Diskretion, die Grundlage für unsere gemeinsame Arbeit ist.

 

 

Die Kosten:

Als DGfC zertifizierter Coach berechne ich für Privatpersonen 80,- Euro für 90 Min – bei Wunsch mit Pause. Bei schwierigen finanziellen Situationen nehmen Sie gern trotzdem Kontakt auf, dann können wir über eine Sondervereinbarung sprechen.
Gruppen- oder Paarcoaching kostet pro Teilnehmer bei 90 Minuten 40,- Euro mehr.

Für Coachings in Unternehmen berechne ich bei Einzelpersonen 120,- Euro, bei Gruppen pro Teilnehmer 60,- Euro mehr.

Anfahrt in Kernen ist kostenfrei. Für Anfahrt im Umkreis von 50 km wird eine Pauschale von 25,- € pro Sitzung angesetzt. Weitere Entfernungen auf Anfrage.

Im Kontrakt wird die Zahlungsweise festgelegt (Rechnung mit Überweisung, Barzahlung mit Quittung / die Rechnung enthält keine Mehrwertsteuer).

Bei Absagen innerhalb weniger als 24 Stunden vor der Sitzung berechne ich die Hälfte des vereinbarten Honorars als Ausfallgebühr. Sofern eine Sitzung nicht abgesagt, und dennoch nicht wahrgenommen wird, wird das volle Honorar berechnet.
Bei Absage per Email gilt das Absende-Datum.

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